»Robinson Crusoe«

GEflüster Crusoe

Von Till (14). Wer wünscht sich nicht, manch­mal allein auf einer ein­sa­men Insel zu sein? Was wür­det Ihr dort machen? Die­se Fra­gen habe ich mir gestellt, als ich einen Bericht über Robin­son Crusoe schrei­ben soll­te. Bei Robin­son Crusoe han­delt es sich um eine Roman­fi­gur des Autors Dani­el Defoe, der sei­ne Geschich­te im Jahr 1917 ver­öf­fent­lich­te. Robin­son Crusoe ist ein jun­ger Mann aus einer rei­chen Fami­lie, der gegen den Wil­len des Vaters zur See fährt. Sein Schiff gerät in einen Sturm und geht unter. Robin­son kann sich als ein­zi­ger Über­le­ben­der auf eine ein­sa­me Insel ret­ten und muss dort ler­nen zu über­le­ben.

Einsame Insel
© Pix­a­bay

Er lebt zuerst in einer Höh­le und jagt mit selbst­ge­bau­ten Waf­fen. Spä­ter baut er sich eine Hüt­te. Um sich zu ernäh­ren, baut er Getrei­de an und züch­tet Zie­gen, damit er Milch und Fleisch bekommt. Die Fel­le benutzt er als Klei­dungs­stücke. Aus Ein­sam­keit führt er Selbst­ge­sprä­che und schreibt Tage­buch über sei­ne Erleb­nis­se. Er hat gro­ße Angst vor Kan­ni­ba­len und davor zu ver­hun­gern. Eines Tages kom­men tat­säch­lich Kan­ni­ba­len auf die Insel, um ihr Opfer zu ver­spei­sen. Robin­son gelingt es, das Opfer zu ret­ten und macht den Mann zu sei­nem Gefähr­ten.  Er nennt ihn Frei­tag und bringt ihm vie­les bei. Er ist jetzt nicht mehr allein. Nach 28 Jah­ren hat er die Gele­gen­heit, mit Frei­tag nach Eng­land zurück­zu­fah­ren. Sie ver­las­sen zusam­men die Insel. Die Geschich­te wur­de mehr­fach ver­filmt.

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GE Hinweise

In unse­rer Rubrik »GEflü­ster« wer­den aus­schließ­lich Bei­trä­ge aus Rei­hen unse­rer wun­der­ba­ren Schü­le­rin­nen und Schü­ler ver­öf­fent­licht. Gro­ßer Dank geht hier­bei an Nilü­fer Şahin, die sich für die Koor­di­na­ti­on die­ser Bei­trä­ge sowie die Schü­ler­re­dak­ti­on ver­ant­wort­lich zeigt und auch die anschau­li­chen PDFs erstellt, die unter jedem Bei­trag her­un­ter­ge­la­den wer­den kön­nen.

Aus­zug aus der gesetz­li­chen Schul­ord­nung (BASS): Schü­ler­zei­tun­gen fal­len nicht unter die Ver­ant­wor­tung der Schu­le, son­dern gehö­ren zum pri­va­ten Tätig­keits­be­reich der Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Dar­aus folgt, dass für Schü­ler­zei­tun­gen nicht der für die Schu­le als öffent­li­che Ein­rich­tung gel­ten­de Grund­satz der Unpar­tei­lich­keit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schü­ler­zei­tun­gen kann auch zu poli­ti­schen Tages­fra­gen Stel­lung genom­men und Par­tei ergrif­fen wer­den. Auch das für die Schu­le gel­ten­de Wer­be­ver­bot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schü­ler­zei­tun­gen, so dass sie auch Anzei­gen Außen­ste­hen­der ent­hal­ten kön­nen.