Von Noah (14). Was ist eigentlich eine Heldin oder ein Held? Eine Heldin oder ein Held ist jemand, der etwas Heldenhaftes, also eine besondere, außergewöhnliche Leistung, vollbringt. Diese Personen können reale oder fiktive Charaktere, historische Figuren oder Charaktere in Legenden oder fiktiven Werken sein. Gibt es noch Helden oder Heldinnen? Unserer Meinung nach sind Helden Leute, die einfach nur etwas Gutes für die Allgemeinheit tun. Das kann etwas Einfaches sein, wie einer Oma über die Straße helfen oder etwas Großes, wie einen Brand löschen.
Was ist für Euch heldenhaft? Zuzanna (14): „Not all heroes wear capes! – man muss keinen Umhang tragen oder Superkräfte haben, um eine Heldin oder ein Held zu sein. Man muss nur freundlich und hilfsbereit sein und zu seiner Meinung stehen. Niemals aufgeben und positiv denken ist auch wichtig!” +++ Till (14): „Ein Held ist für mich jemand, der sich von der Masse abhebt. Er kann entweder durch besondere Taten oder Erfolge auffallen oder durch seinen besonderen Charakter. Er ist dabei bescheiden und gibt nicht vor anderen an. Manche Helden merken gar nicht, dass sie Helden sind!” +++ Vince (14): „Für mich sind alle Menschen auf ihre eigene Art und Weise Helden, zum Beispiel Ersthelfer, Ärzte, Feuerwehrleute und Krankenschwestern. Sie alle versuchen Leben zu retten. Polizisten beschützen Menschen, Hilfsorganisationen kochen für Obdachlose, helfen in Krisen oder bauen Schulen. Im Grunde genommen sind alle Menschen Helden, die anderen helfen oder Sachen erfinden, die die Menschheit voranbringen!”
In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.