Delia (17). Die Frage, ob der Mensch von Natur aus gut oder böse ist, beschäftigt uns schon lange. Ein Standpunkt sagt, dass wir von Natur aus dazu neigen, Gutes zu tun, da wir Mitgefühl und moralisches Verhalten zeigen. Diese Perspektive glaubt, dass wir eine Art inneren moralischen Kompass haben. Die Befürworter der »guten« menschlichen Natur verweisen oft auf Beispiele von Altruismus, Mitgefühl und sozialem Zusammenhalt in Gesellschaften. Sie argumentieren, dass diese positiven Eigenschaften darauf hindeuten, dass der Mensch von Natur aus dazu neigt, das Gute zu suchen und harmonische Beziehungen aufzubauen.
Andererseits gibt es die Ansicht, dass negative Seiten wie Egoismus und Gewalt in unserer Natur sind. Historische Ereignisse wie Kriege oder Konflikten und Unterdrückung verweisen darauf dass, Menschen oft ihren eigenen Interessen Vorrang geben. Daher dienen sie als Belege/Beispiele für diesen Standpunkt, denn es betont, dass Menschen, wenn sie nicht durch soziale Normen beschränkt werden, eher dazu neigen, eigene Interessen über die anderer zu stellen, selbst wenn es sich negativ auswirkt.
Moderne Psychologie zeigt, dass die Frage zu einfach ist. Die Umwelt, Erziehung und persönliche Erfahrungen spielen eine große Rolle in unserem Verhalten und in unseren Handlungen. Menschen können in verschiedenen Situationen unterschiedliche Seiten zeigen, was auf eine flexible Natur hinweist. Alles in allem bleibt die Frage nach unserer grundlegenden Natur spannend. Die Antwort könnte in der Vielfalt und Anpassungsfähigkeit unserer Natur liegen. Egal, wie man es betrachtet, menschliches Verhalten wird von vielen Faktoren beeinflusst, und eine einfache Einteilung in gut oder böse kann dieser komplexen Frage nicht gerecht werden.
In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.