
Zoey (16). Mazen Al-Hamada war ein syrischer Aktivist, der sein Leben dem Kampf für die Demokratie und Menschenrechte widmete. Geboren 1977 in Deir ez-Zor, arbeitete er als Techniker für das internationale Unternehmen Schlumberger. Doch mit dem Beginn des syrischen Aufstands im Jahr 2011 veränderte sich sein Leben dramatisch. Entsetzt über die Brutalität des Assad-Regimes, engagierte sich Mazen Al-Hamada aktiv an den Protesten gegen die Regierung. Diese Demonstrationen filmte er, um die Übergriffe der Polizei und Armee zu dokumentieren, und diese Videos dann schließlich im Internet zu veröffentlichen.
Neben seiner Arbeit half er außerdem Opfern von Gewalt und wurde so zunehmend zur Zielscheibe des Regimes. Im Jahr 2012 wurde er das erste Mal von der Assad-Regime verhaftet. Es folgten 18 Monate, die von schwerster Folter, Hunger und unmenschlichen Bedingungen geprägt waren. Ich werde nicht weiter darauf eingehen, was ihm dort zugetragen wurde, da das viel zu schlimm ist, um es hier wiederzugeben. Nach seiner Freilassung floh er in die Niederlande, wo er Asyl beantragte. Dort entschied er, seine Erlebnisse öffentlich zu machen. Dieses Interview ist bis heute im Internet zu finden. Er berichtete über die Verbrechen des Assad-Regimes die sich in den Gefängnissen und auch Krankenhäusern zugetragen haben. Sein Ziel war es, die internationale Gemeinschaft wachzurütteln, doch im Jahr 2020 kehrte Al-Hamada unter mysteriösen Umständen nach Syrien zurück. Es wird vermutet, dass er aus Verzweiflung handelte – entweder, um den Kampf gegen Assad vor Ort weiterzuführen, weil er nicht die Hilfe von uns bekam, die er sich erhofft hatte oder weil er einer gezielten Lockung des Regimes zum Opfer fiel. Bei seiner Ankunft am Flughafen in Damaskus wurde er sofort verhaftet und galt seither als verschwunden. Erst nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 wurde er tot in der Nähe von Damaskus gefunden. Tragischerweise starb er nur wenige Tage vor der lang ersehnten Befreiung Syriens. Sein Tod ist ist ein Sinnbild für die brutale Unterdrückung, die das Assad-Regime über sein Volk brachte. Warum erzähl ich Euch die Geschichte? Es ist eine Mahnung, ein Aufruf nicht wegzusehen, nur weil wir nicht direkt involviert sind. Wir nehmen unsere Demokratie einfach so hin, während Menschen auf der ganzen Welt für dieses Privileg kämpfen und ihr Leben geben.
In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.