
Ela (16). Es gibt wenige Menschen, die ihr Leben für Gutes riskieren. Eine von ihnen war Sophie Scholl. Sie wehrte sich gegen die Nazis und verlor dafür ihr Leben. Doch ihr Mut macht sie bis heute unvergessen. Sophie Scholl wurde am 9. Mai 1921 in Forchtenberg geboren. Sie wuchs in einer liebevollen Familie auf, die viel Wert auf Gerechtigkeit und Ehrlichkeit legte. Als Kind glaubte sie zunächst an die Ideen der Nazis, denn viele Menschen damals taten das. Doch mit der Zeit erkannte sie, dass die Regierung grausam und ungerecht war. Ihr Bruder Hans und ihre Freunde halfen ihr, die Wahrheit zu sehen.
Gemeinsam mit Hans und anderen Studenten gründete sie die Widerstandsgruppe »Weiße Rose«. Sie wollten die Menschen über die schlimmen Taten der Nazis aufklären. Sie schrieben und verteilten heimlich Flugblätter, in denen sie zum Nachdenken und Widerstand aufriefen. Das war sehr gefährlich, denn die Nazis duldeten keine Kritik. Im Februar 1943 verteilten Sophie und ihre Freunde Flugblätter in der Universität in München. Dabei wurden sie erwischt und verhaftet.
Die Geheime Staatspolizei verhörte sie hart, doch Sophie blieb tapfer. Sie übernahm die Verantwortung für ihr Handeln und verriet niemanden. Vor Gericht zeigte sie keine Angst. Am 22. Februar 1943 wurde sie zum Tode verurteilt und noch am selben Tag hingerichtet. Sophie Scholl bleibt ein Vorbild für viele Menschen. Sie zeigte, wie wichtig es ist, für das Richtige einzustehen, selbst wenn es gefährlich ist. Ihr Name lebt weiter in Schulen, Straßen und Gedenkstätten. Noch heute erinnert sie uns daran, dass Mut und Gerechtigkeit niemals vergessen werden dürfen.
In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.