
Aimee (15). Stell Dir vor, Du bist ein Mädchen in einem kleinen Dorf in Pakistan, und Dein größter Traum ist es, zur Schule zu gehen. Doch plötzlich tauchen bewaffnete Männer auf, die Dir sagen, das Mädchen nicht lernen dürfen. Das klingt wie die Wendung eines spannenden Films, aber für Malala Yousafzai war das die Realität. Sie wurde geboren am 12. Juli 1997 in Mingora. Sie war nicht bereit, sich mit dieser Ungerechtigkeit abzufinden.
Mit großem Mut begann Malala in jungen Jahren, für das Recht auf Bildung zu kämpfen. Sie sprach öffentlich über die Notwendigkeit, dass Mädchen zur Schule gehen dürfen, wurde schnell zu einer Stimme der Hoffnung für viele. Doch das brachte sie in große Gefahr. Im Jahr 2012 wurde sie von einem Extremisten der Taliban angeschossen, während sie mit dem Bus zur Schule fuhr. Der Schock war weltweit spürbar und die Menschen fragten sich, wie so etwas passieren konnte. Aber anstatt sich von diesem schrecklichen Vorfall einschüchtern zu lassen, wurde Malala zu einer noch lauteren Stimme.
Sie überlebte das Attentat und setzte ihren Kampf fort, als wäre sie eine Superheldin, die für das Gute kämpft. 2014 wurde sie mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet und somit die jüngste Nobelpreisträgerin aller Zeiten. Mit der Gründung des »Malala Fund« hat sie eine Plattform geschaffen, die Mädchen auf der ganzen Welt unterstützt, ihre Träume zu verwirklichen. Malala ist nicht nur eine Aktivistin, sie ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass eine einzige Stimme, die für Gerechtigkeit und Gleichheit spricht, die Kraft hat, die Welt zu ändern. Ihre Geschichte inspiriert mich und erinnert mich daran, dass Bildung der Schlüssel zu einer besseren Zukunft ist. Malala Yousafzai ist eine wahre Heldin unserer Zeit, die uns lehrt, dass der Kampf für das, was richtig ist, niemals umsonst ist.
In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.