
Niclas (15). Stell Dir vor, Du lebst in einem kleinen Dorf in Österreich. Der zweite Weltkrieg tobt und alle Männer werden zur Wehrmacht eingezogen. Niemand stellt Fragen — es ist einfach so. Doch was, wenn Du spürst, dass es falsch ist? Franz Jägerstätter, ein einfacher Bauer aus St. Radegund, stand genau vor dieser Entscheidung. 1943 verweigerte er dann den Wehrdienst, weil er überhaupt nicht für ein Regime kämpfen wollte, das Unrecht und Gewalt verbreitete. Er wusste, was das bedeutete. Familie, Freunde und sogar die Kirche rieten ihm, sich anzupassen, um seiner Frau und seiner Kinder willen. Aber er blieb standhaft. Er wurde verhaftet, vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt. In seinen letzten Briefen schrieb er also an seine Frau Franziska über seinen inneren Frieden. Er wusste, dass er nicht anders konnte, ohne sich selbst zu verraten. Am 9. August 1943 wurde er hingerichtet.
Jahrzehnte später erkannte die Welt dann seinen Mut an. 2007 wurde er seliggesprochen. Heute gilt er als Vorbild für Zivilcourage und viele andere Dinge. Was können wir von ihm lernen? …dass Mut oft einsam macht. …dass es leichter ist, mit der Masse zu gehen, aber halt nicht immer richtig. …und dass eine einzige Entscheidung aus Überzeugung mehr bewirken kann, als wir manchmal denken mögen.
In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.